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Rohrverstopfung: wer zahlt?

Mieter, Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Versicherung: wer die Rohrreinigung bezahlt, hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt und wer sie verursacht hat. Die Grundregeln, verständlich erklärt.

Mieterin und Hausverwalter schauen im Treppenhaus eines Altbaus gemeinsam auf eine Handwerkerrechnung

ab 49 €Festpreis, zzgl. MwSt.

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Kurz gesagt

In der Mietwohnung zahlt grundsätzlich der Vermieter, denn er muss die Leitungen in Ordnung halten. Der Mieter zahlt, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat, zum Beispiel mit Feuchttüchern, Fett oder Essensresten im eigenen Abfluss. Im Mehrfamilienhaus lässt sich das bei gemeinsamen Leitungen oft nicht nachweisen, dann bleibt es meist beim Vermieter. Im eigenen Haus zahlen Sie selbst, in der Eigentümergemeinschaft hängt es davon ab, ob die Leitung zum Gemeinschaftseigentum gehört. Absolut Rohrreinigung Berlin schreibt die Ursache auf jede Rechnung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand: November 2026 · Absolut Rohrreinigung Berlin, seit 2006

Wer zahlt in welchem Fall?

Typische Fälle in Berliner Mietshäusern:

1

Nur Ihr Waschbecken oder Ihre Dusche ist zu, im Siphon stecken Haare und Seife.

Das ist die Leitung, die nur Sie nutzen. Hier hat der Vermieter gute Argumente, dass Sie die Ursache sind.

Meist zahlt der Mieter

2

Die Toilette ist verstopft, darin Feuchttücher oder ein Gegenstand.

Lässt sich zeigen, was im Rohr war und dass es nur Ihre Leitung betrifft, kann der Vermieter die Kosten verlangen.

Oft zahlt der Mieter

3

Mehrere Wohnungen sind betroffen, das Wasser drückt im Erdgeschoss hoch.

Die Verstopfung sitzt im Fallstrang oder in der Grundleitung, die alle nutzen. Wer sie verursacht hat, lässt sich kaum feststellen.

Meist zahlt der Vermieter

4

Das Rohr ist alt, eingewachsen, abgesackt oder gebrochen.

Das ist ein Mangel an der Leitung selbst. Den muss der Vermieter beseitigen, auch die Reinigung davor.

Vermieter zahlt

Wichtig für Mieter: Melden Sie die Verstopfung sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Wer wartet, bis Wasser in die Nachbarwohnung läuft, riskiert, für den Folgeschaden zu haften.

Wer zahlt bei einer Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus?

Im Mietshaus teilen sich viele Wohnungen dieselben Leitungen. Der Vermieter muss die Abwasserleitungen so instand halten, dass sie funktionieren. Das folgt aus dem Mietvertrag selbst. Will er die Kosten einer Rohrreinigung von einem Mieter zurück, muss er in der Regel zeigen, dass gerade dieser Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Bei einem gemeinsamen Fallstrang oder der Grundleitung gelingt das selten. Sind Feuchttücher im Strang, kann niemand sagen, aus welcher Wohnung sie kamen. Die Kosten auf alle Mieter zu verteilen, ist für eine einzelne Verstopfung in der Regel nicht möglich. Regelmäßige, vorbeugende Reinigungen der Grundleitung rechnen manche Vermieter dagegen über die Betriebskosten ab, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Steht im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, heißt das nicht automatisch, dass der Mieter die Rohrreinigung zahlt. Ob eine solche Klausel für eine Verstopfung gilt, ist umstritten und hängt vom genauen Wortlaut ab.

Was Mieter jetzt tun sollten

Diese Reihenfolge schützt Sie vor Ärger und unnötigen Kosten:

Vermieter oder Verwaltung anrufen

Zuerst melden, am besten zusätzlich kurz per E-Mail. Viele Verwaltungen haben einen festen Rohrreinigungsbetrieb und einen Notdienst.

Fotos machen

Wasserstand, betroffene Abflüsse, ein eventueller Schaden am Boden. Das hilft später bei der Frage, wer zahlt, und bei der Versicherung.

Selbst beauftragen nur im Notfall

Ist niemand erreichbar und droht ein Schaden, etwa weil Wasser in die Wohnung darunter läuft, dürfen Mieter im Notfall selbst einen Betrieb rufen. Halten Sie fest, wen Sie wann versucht haben zu erreichen.

Ursache auf die Rechnung

Fragen Sie den Monteur, was er im Rohr gefunden hat und wo. Bei uns steht das auf jeder Rechnung.

Zahlt die Versicherung eine Rohrverstopfung?

Die Reinigung selbst zahlt meist keine Versicherung. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken Schäden durch austretendes Leitungswasser, also etwa einen nassen Boden oder kaputte Möbel nach einem Rohrbruch. Die Kosten, eine Verstopfung zu beseitigen, sind darin in der Regel nicht enthalten.

Manche Wohngebäudeversicherungen bieten einen Zusatzbaustein für Rohrverstopfungen an. Ob Sie ihn haben, steht in Ihrem Vertrag. Drückt Abwasser aus dem Kanal in den Keller, ist das ein Rückstau. Dafür braucht es meist eine Elementarschadenversicherung, und viele Versicherer erwarten eine funktionierende Rückstausicherung.

Für die Schadensmeldung hilft eine Rechnung, auf der Ursache und Schadensstelle stehen. Die bekommen Sie bei uns automatisch.

Eigentümer, Eigentümergemeinschaft und Gewerbe

Im eigenen Haus zahlen Sie die Rohrreinigung selbst. In einer Eigentümergemeinschaft kommt es darauf an, wo die Verstopfung sitzt: Die Leitung, die nur Ihre Wohnung entwässert, gehört meist zu Ihrem Sondereigentum. Der gemeinsame Strang und die Grundleitung gehören zum Gemeinschaftseigentum, dann zahlt die Gemeinschaft über die Verwaltung. Was genau gilt, regelt die Teilungserklärung.

Gewerbemieter haben oft eigene Regeln im Mietvertrag, etwa für Fettabscheider oder Küchenleitungen in der Gastronomie. Für Verwaltungen und Firmen rechnen wir direkt mit der Verwaltung ab. Mehr dazu auf unserer Seite für Hausverwaltungen.

Unsere Garantie

30 Tage Garantie auf die Reinigung

Kommt die Verstopfung an derselben Stelle innerhalb von 30 Tagen wieder, kommen wir kostenlos und reinigen erneut. Das gilt nicht, wenn eine neue Ursache dahintersteckt, etwa Feuchttücher, Fett oder ein Fremdkörper, und nicht bei einem Schaden am Rohr wie Bruch oder Versatz. Dann zeigen wir Ihnen die Ursache, auf Wunsch mit der Kamera, und nennen den Preis für die Reparatur, bevor wir anfangen.

Das sagen unsere Kunden

★★★★★

„Hat mir in einer Notsituation sehr geholfen. Schnelle und professionelle Arbeit.“

Max

★★★★★

„Schnell gekommen, Verstopfung beseitigt! Was will man mehr? Einfach mal danke, Jungs.“

Peter

★★★★★

„Die Firma Absolut kann ich nur empfehlen. Alles stimmte!“

Andy83

Für Unternehmen und Verwaltungen tätig, unter anderem für C&A, Vonovia, Netto, ARAG, Getränke Hoffmann, GetYourGuide. Alle Referenzen ansehen

Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir beraten kostenlos.

Wer zahlt, wenn die Toilette verstopft ist?

Hat der Mieter die Toilette nachweislich verstopft, etwa mit Feuchttüchern oder einem Gegenstand, kann der Vermieter die Kosten verlangen. Sitzt die Verstopfung im gemeinsamen Strang oder liegt sie am alten Rohr, zahlt meist der Vermieter. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ausführlich im Ratgeber Rohrverstopfung: wer zahlt?

Muss ich als Mieter die Rohrreinigung vorstrecken?

Wenn Sie den Betrieb selbst beauftragen, sind Sie zunächst der Auftraggeber. Bei uns gibt es keine Vorkasse, bezahlt wird nach der Arbeit. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Hausverwaltung ab, wenn sie den Auftrag bestätigt.

Darf ich ohne den Vermieter einen Rohrreiniger rufen?

Im Notfall ja, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und ein Schaden droht. Sonst melden Sie die Verstopfung zuerst. Sonst kann es passieren, dass Sie die Kosten selbst tragen.

Kann der Vermieter die Kosten auf alle Mieter umlegen?

Für eine einzelne akute Verstopfung in der Regel nicht. Regelmäßige vorbeugende Reinigungen der Leitungen tauchen dagegen manchmal in der Betriebskostenabrechnung auf, wenn der Mietvertrag es erlaubt.

Zahlt die Hausratversicherung die Rohrreinigung?

Meist nicht. Sie zahlt Schäden an Ihren Sachen durch Leitungswasser, nicht die Reinigung des Rohrs. Einige Wohngebäudeversicherungen haben einen Zusatzbaustein für Rohrverstopfungen. Schauen Sie in Ihren Vertrag. Ausführlich im Ratgeber Rohrverstopfung: wer zahlt?

Was kostet die Rohrreinigung bei Ihnen?

49 €, 89 € oder 129 € Festpreis netto je nach Abfluss, erster Meter inklusive, jeder weitere 9,50 €, dazu 25 € Anfahrt. Die Ursache steht auf der Rechnung, damit Vermieter und Mieter wissen, woran es lag.

Verstopft? Rufen Sie an, die Ursache steht auf der Rechnung.

Festpreis am Telefon, rund um die Uhr erreichbar. Auch per WhatsApp mit Foto.